Maßgabe für alle Lieferungen und Leistungen sind die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer
Abnehmer/Kunden, gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der SMB Sonneberg GmbH bestätigt wurden. Annahme der gelieferten Ware oder Leistung gilt als Anerkennung unserer
Bedingungen.
§1 - Angebot und Vertragsabschluss
- Die von der SMB Sonneberg GmbH erstellten Angebote sind unverbindlich.
- Bestellungen vom Auftraggeber sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Zur Wahrung der Schriftform reicht Textform aus (E-Mail, Fax u.a.).
- Aufträge können nur in Schriftform entgegengenommen werden. Hierzu reicht die
Rückgabe des unterschriebenen Angebotes mit einem entsprechenden Hinweis, sofern keine andere Form der verbindlichen Auftragsvergabe erfolgt.
- Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend und als Richtwert zu verstehen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer
schriftlichen Bestätigung per Post, Fax oder E-Mail.
- Fehler der telefonischen oder elektronischen Übermittlung gehen zu Lasten
desjenigen, der das Übermittlungsgerät eingesetzt hat (z.B. des Anrufers).
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die
SMB Sonneberg GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Der Lieferer ist verpflichtet, vom Auftraggeber als vertraulich bezeichnete
Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
- Sollte der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht erheblich verletzen, so ist
die SMB Sonneberg GmbH berechtigt, unter vorheriger Androhung, zur Kündigung und Abrechnung des Auftrages.
§2 – Preise
- Verbindlich sind die jeweils im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Preise in Euro zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der
Festpreisvereinbarung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
- Geschmackliche Änderungen, Korrekturwünsche und nachträgliche Änderungen und Leistungen müssen
vom Auftraggeber besonders vergütet werden. Durch mangelnde Qualität der Vorlagen und Informationen des Auftraggebers entstehende Mehraufwendungen werden ebenfalls gesondert in Rechnung
gestellt.
- Soweit nicht durch ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, oder eine andere schriftliche Vereinbarung anders
festgelegt, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und nach einem von der SMB Sonneberg festgesetzten Stundensatz berechnet.
- Von Preisen, die aus einem Angebot, einer Rechnung oder sonstiger Ausweisung hervorgehen, kann in keinem Fall
der Anspruch auf Wiederholung des Preis/Leistungsverhältnisses abgeleitet werden.
§3 – Leistungserfüllung
- Mit Inbetriebnahme der Anlage durch das Servicepersonal der SMB Sonneberg oder vom Auftraggeber direkt, gilt
die vertragsgemäße Leistung der SMB Sonneberg als erfüllt.
- Aufträge und Leistungen werden gemäß Beschreibungen des Auftraggebers durchgeführt.
- Die SMB Sonneberg GmbH kann vom Auftraggeber bestellte Leistungen ganz oder teilweise bei Subunternehmen
anfertigen lassen.
- Die SMB Sonneberg ist zu Teilleistungen berechtigt, die anteilig zu vergüten sind.
§4 – Liefer- und Leistungszeiten
- Die SMB Sonneberg GmbH ist bemüht die angegebenen Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Sofern diese nicht
ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind diese als unverbindliche Angaben anzusehen. Die vertraglichen Pflichten seitens der SMB Sonneberg GmbH stehen unter dem Vorbehalt eigener
richtiger, rechtzeitiger und vollständiger Belieferung unserer Lieferanten, sowie des rechtzeitigen Eingangs aller notwendigen vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen, Dienstleistungen und
Freigaben, insbesondere von Plänen und Zeichnungen.Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn alle technischen Fragen geklärt sind und gegebenenfalls eine vereinbarte Anzahlung verbucht wurde.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich die angegebenen Liefer- und Leistungsfristen entsprechend angemessen. Dies gilt nicht, wenn die SMB Sonneberg GmbH die Verzögerung
selbst verschuldet hat. Der Nachweis hierfür obliegt dem Auftraggeber.
- Gerät die SMB Sonneberg GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, ist der Auftraggeber zum Rücktritt
vom Vertag nur dann berechtigt, wenn er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
- Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer
beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die SMB Sonneberg GmbH auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die SMB Sonneberg GmbH ist berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
- Die SMB Sonneberg ist zu Teillieferungen und Teilleistung jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferungen
oder de Teilleistung ist für den Kunden nicht verwendbar.
§5 – Gefahrenübergang
- Erfüllungsort für die Lieferung oder Leistung ist der Sitz der SMB Sonneberg GmbH. Bei Versand geht die Gefahr
auf den Auftraggeber über, sobald die Ware den von SMB Sonneberg GmbH gewählten Beförderungsunternehmen übergeben wurde. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Auf Wunsch des Auftraggebers kann
der Versand auf seine Kosten versichert werden.
- Erfüllungsort für Zahlungen ist Sonneberg.
- Bei Sendungen an die SMB Sonneberg GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis
zum Eintreffen der versanden Ware bei der SMB Sonneberg GmbH, sowie die gesamten Transportkosten. Keine Haftung für unverlangte Waren jeglicher Art.
§6 – Korrekturen und Haftung
- Bei Mängeln der gelieferten Ware oder der ausgeführten Leistungen steht dem Auftraggeber der Anspruch
Nacherfüllung bzw. Nachbesserung zu. Schlägt die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung fehl oder ist der SMB Sonneberg GmbH wegen Unverhältnismäßigkeit der zu erwartenden Kosten unzumutbar, ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
- Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann nur
Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die SMB Sonneberg GmbH hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Fernmündliche aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Geringfügige Abweichungen von der Auftragsbeschreibung und Unklarheiten sowie geschmackliche Änderungen bei der
Auftrags- und/oder Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
- Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verzögerter Lieferung oder Leistung oder Nichterbringung der
Lieferung oder Leistung durch die SMB Sonneberg GmbH bestehen nur und ausschließlich, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der SMB Sonneberg GmbH oder einen Erfüllungsgehilfen der SMB Sonneberg
GmbH zur Last gelegt werden kann. Dabei ist die Schadensersatzverpflichtung beschränkt auf den Ersatz des Schadens, der typischerweise beim Kunden entstehen kann. Die SMB Sonneberg GmbH haftet nicht
für fernliegende Schäden, auch nicht für Schäden, die nicht vorhersehbar waren und die vom Kunden hätten vermieden werden können. Diese Einschränkung der Schadensersatzverpflichtung gilt nicht im
Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Vertragsstrafen sind in jedem Fall ausgeschlossen.
- Für durch Verschulden der Vorlieferanten der SMB Sonneberg GmbH verzögerte oder unterbliebene Lieferungen hat
die SMB Sonneberg GmbH in keinem Falle einzustehen. Die SMB Sonneberg GmbH verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen Vorlieferanten an den Auftraggeber abzutreten.
- Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Rechte
Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die SMB Sonneberg GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
§7 – Urheber- und Nutzungsrechte
- Bis zu Erfüllung aller Forderungen, die der SMB Sonneberg GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich die SMB
Sonneberg GmbH das Eigentum und vollständige Urheberrechte, sowie sonstige Schutzrechte an den gelieferten Waren bzw. ausgeführten Leistungen, vor (Vorbehaltsware).
- Der Auftraggeber ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu nutzen, zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug
ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die SMB Sonneberg GmbH ab.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber den Dritten auf das Eigentum der SMB Sonneberg GmbH hinweisen und die
SMB Sonneberg GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die SMB Sonneberg GmbH die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die SMB Sonneberg GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
- Nach vollständiger Zahlung aller Beträge (ggf. auch älterer Schulden) tritt die SMB Sonneberg GmbH alle Urheber- und Besitzrechte an den Auftraggeber ab und
wird keine Ansprüche bezüglich eventueller Patentanmeldungen stellen.
- Die SMB Sonneberg GmbH kann auf den Leistungsergebnissen mit Zustimmung des Auftraggebers auf seine Leistung hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur
verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. Die SMB Sonneberg GmbH ist berechtigt, auch ohne Zustimmung des Auftraggebers Abbildungen der Leistungsergebnisse für seine
Eigenwerbung unentgeltlich zu reproduzieren und zu nutzen, sofern diese nicht der vertraglich vereinbarten Geheimhaltung unterliegen.
§8 – Zahlung
- Zahlungen haben auf Grund erteilter Rechnung sofort zu erfolgen. Sofern sich aus dem Angebot oder der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Bei höheren Arbeitsleistungen oder längerer Leistungsdauer können Zwischenrechnungen gestellt werden, die der
Abschlagszahlung dienen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die SMB Sonneberg GmbH über den Betrag verfügen kann.
- Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.
- Gerät der Auftraggeber in Verzug, 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung, so ist die SMB Sonneberg GmbH
berechtigt von dem Zeitpunkt ab, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.
- Kosten für Verpackung, Transport, Reisekosten und Auslösen für Monteure gehen zu Lasten des Auftraggebers,
sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderen geregelt ist.
- Kosten für eine umweltverträgliche Entsorgung von Musterteilen oder ähnlichen trägt der
Auftraggeber.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfristen treten alle gesetzlichen Verzugsfolgen ohne besondere Mahnung
ein.
- Die SMB Sonneberg GmbH ist berechtigt, pro Mahnung eine Gebühr von 5,00 € anzusetzen.
- Der Auftraggeber ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt,
wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§9 – Geheimhaltung
- Die SMB Sonneberg GmbH verpflichtet sich, über alle Informationen die im Zusammenhang mit einem Auftrag (bzw. Angebot) stehen und nicht zur weiteren
Informationsbeschaffung (z.B. Komponentenauswahl, Lieferantenanfrage usw.) notwendig sind, strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Das gilt auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses oder bei nicht zustande kommen eines Vertrages.
§10 – Anwendbares Recht, Gerichtstand
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit der SMB Sonneberg GmbH, auch mit ausländischen Auftraggebern und Vertragspartnern, gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist der Sitz der SMB Sonneberg GmbH.
§11 – Teilnichtigkeiten
- Sollte eine Bestimmung in dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.